Was bedeutet Forensic ?
Was bedeutet Forensic
Der Begriff „forensic“ leitet sich vom lateinischen forum ab und bezeichnete ursprünglich den öffentlichen Marktplatz, auf dem Streitfragen verhandelt, Argumente ausgetauscht und Entscheidungen vorbereitet wurden. In der heutigen Fachsprache beschreibt „forensisch“ Tätigkeiten, die der sachlichen, methodisch überprüfbaren Aufklärung von Sachverhalten mit rechtlicher Relevanz dienen. Im Mittelpunkt steht dabei nicht Beratung im Sinne von Optimierung, sondern die rekonstruktive Analyse von Zuständen, Handlungen oder Unterlassungen mit Blick auf ihre rechtlichen, organisatorischen und haftungsrechtlichen Konsequenzen.
Im Arbeitsschutz und im Brandrisikomanagement bedeutet ein forensischer Ansatz, dass betriebliche Strukturen, technische Anlagen, organisatorische Abläufe und Verantwortlichkeiten nicht nur normativ bewertet werden, sondern unter der Fragestellung, welche rechtlichen Folgen sich bei einem Schadensereignis ergeben würden. Grundlage sind dabei überprüfbare Rechtsnormen wie das Arbeitsschutzgesetz, die Betriebssicherheitsverordnung, landesrechtliche Brandschutzvorgaben, DGUV-Regelwerke sowie einschlägige straf-, zivil- und verwaltungsrechtliche Maßstäbe.
Ein zentraler Aspekt ist die Bewertung von aktivem oder passivem Unterlassen. Forensische Arbeitsschutz- und Brandschutzanalysen prüfen, ob Verantwortliche trotz Erkennbarkeit einer Gefahr und bestehender Handlungs- oder Sicherungspflichten keine oder unzureichende Maßnahmen ergriffen haben. Dabei wird insbesondere die Garantenstellung betrachtet, also die rechtliche Pflicht bestimmter Personen, Gefahren von Beschäftigten, Dritten oder der Allgemeinheit abzuwenden. Diese Garantenstellung kann sich aus Gesetz, Amt, Vertrag, Organisationsverantwortung oder faktischer Übernahme von Schutzpflichten ergeben.
Für Unternehmer und Führungskräfte liegt der Fokus auf Organisations-, Auswahl-, Überwachungs- und Instruktionspflichten. Forensische Analysen untersuchen, ob Gefährdungsbeurteilungen ordnungsgemäß erstellt wurden, ob bekannte Risiken dokumentiert und bewertet waren und ob angemessene technische, organisatorische und personenbezogene Schutzmaßnahmen umgesetzt wurden. Unterlassungen in diesen Bereichen können haftungsrechtliche Folgen bis hin zu strafrechtlicher Verantwortung nach sich ziehen, wenn es zu Personenschäden oder erheblichen Sachschäden kommt
Aufklärung
Im Bereich der Behörden erweitert sich der forensische Ansatz um die Amtsträgerhaftung. Hier wird geprüft, ob Amtsträger im Rahmen ihrer Zuständigkeit eine erkennbare Gefahrenlage kannten oder hätten kennen müssen und ob trotz bestehender Pflicht zum Einschreiten kein oder kein ausreichendes Handeln erfolgte. Maßgeblich sind dabei dienstrechtliche Pflichten, verwaltungsrechtliche Zuständigkeiten und die Frage, ob ein pflichtwidriges Unterlassen kausal zu einem Schaden beigetragen hat. Die forensische Bewertung trennt dabei strikt zwischen politischer Entscheidungsebene und fachlich-verwaltungsrechtlicher Verantwortung.
Die Tätigkeit eines forensisch arbeitenden Sachverständigen in diesen Bereichen ist interdisziplinär angelegt. Sie verbindet medizinisches Verständnis von Verletzungs- und Schadensfolgen, technische und organisatorische Kenntnisse des Arbeitsschutzes und des Brandschutzes sowie verwaltungs- und haftungsrechtliche Bewertungskompetenz. Ziel ist es, Sachverhalte nachvollziehbar zu rekonstruieren, Verantwortlichkeiten rechtssicher einzuordnen und Risiken transparent darzustellen – sowohl präventiv zur Vermeidung von Schadensereignissen als auch retrospektiv zur Aufklärung.
Auf dieser fachlichen Grundlage entstehen regelmäßig Fachartikel, Stellungnahmen und Gutachten, die sich mit systemischen Mängeln, Organisationsversagen und strukturellen Risiken im Arbeits- und Brandschutz befassen. Solche Arbeiten dienen der sachlichen Information von Unter nehmen, Verwaltungen und der Öffentlichkeit. Die mediale Aufarbeitung von Sicherheitsmängeln und Missständen in Fernseh- und Magazinformaten folgt demselben Prinzip: der nachvollziehbaren Darstellung überprüfbarer Tatsachen und der Einordnung ihrer rechtlichen und sicherheitstechnischen Bedeutung.