Ermittlungskosten Erstattung

 

 

 

Wie ein Tatortermittler gehen auch wir vor, um vor Gericht verwertbare Beweise zu sichern. Es ist wichtig, schon im Vorfeld Beweise festzuhalten, und nicht zu warten, bis die ersten Verhandlungen anstehen. Suchen Sie nach Zeugen, notieren Sie die entsprechenden Angaben, nur so haben Sie auch Chancen, zu Ihrem Recht zu kommen. 

Beweissicherung mit Bild- und Videodokumentation, ggf. Nachweis mittels messtechnischer Instrumente, untermauern Aussagen im Gerichtsprozess.

Die Kosten für den Einsatz eines Ermittlers sind nach der Rechtsprechung oftmals gemäß § 91 ZPO aus dem Grundsatz der positiven Vertragsverletzung und dem dadurch entstandenen Schadenersatzanspruch des Gastes durch den Hotelier zu erstatten.

Auch vorprozessuale Kosten für einen Ermittler können erstattungsfähig sein, wenn die Einschaltung des Ermittlers in unmittelbarem Zusammenhang mit einem konkreten Streit steht und die Beauftragung der Sachverständigen bei objektiver Betrachtung aus Sicht der Partei zur Führung eines Rechtsstreits im Hinblick auf die zweckentsprechende Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren im Sinne von § 91 Abs. 1 ZPO.