Hochwasserschutz im Hotel – Für den Notfall Sandsäcke und Pumpe vorrätig halten

 

Gewerbebetriebe müssen sich selbst vor Hochwasser schützen: Seit 2005 schreibt das Wasserhaushaltsgesetz eine Eigenverantwortung auch für Hotels und andere Gastbetriebe vor. Darauf weist der aus dem TV bekannte Hotelsicherheits-Berater Ulrich Jander hin. “Das heißt, Unternehmen müssen eigene Maßnahmen treffen, um sich vor Hochwasser zu schützen”, so Jander.

Hotelsicherheits-Experte Ulrich Jander: Hotels müssen für Hochwasser selbst Sandsäcke, Profi-Pumpen oder Schutzwälle aus Kunststoff bereit halten

Hotelsicherheits-Experte Ulrich Jander: Hotels müssen für Hochwasser selbst Sandsäcke, Profi-Pumpen oder Schutzwälle aus Kunststoff bereit halten

Dazu zählt zum Beispiel Sandsäcke vorrätig zu halten, wenn das Hotel in der Nähe eines Flusses liegt. Alternativ gibt es auch Schutzwälle aus Kunststoff, die mit Wasser gefüllt werden können, wie zum Beispiel das System der Firma Turboswiss.

“Die meisten Hoteliers und Gastronomen gehen davon aus, dass sie im Notfall schon Hilfe von Außen bekommen”, weiß Jander. “Doch auch die Rettungsdienste haben nur ein begrenztes Potenzial an Mensch und Gerät und können nicht überall gleichzeitig sein.” Daher sollte sich jeder am besten schon bevor der Katastrophenfall eintritt, Gedanken darüber machen, was man selbst tun kann, empfiehlt Jander. Am Anfang steht eine sogenannte Gefährdungsanalyse. Dabei wird überprüft, ob und wie stark ein Gebäude gefährdet ist. Zudem wird kontrolliert, welche Schutzmaßnahmen ergriffen werden müssen. Diese gilt es dann zu organisieren. “Im Allgemeinen ist es ausreichend, Sandsäcke oder mobile Schutzwälle vorrätig zu haben und eine geeignete Pumpe zu besitzen”, so der Sicherheitsexperte.

Bei den Pumpen empfiehlt Jander, unbedingt auf Qualität zu achten. Pumpen, die man im Baumarkt oder im Discounter erhält, seien für große Wassermassen ungeeignet. “Besser sind Geräte, die auch von Feuerwehren eingesetzt werden”, so Jander. “Profi-Pumpen sind zwar teurer, aber wenn die Billigpumpe im Notfall ihren Dienst versagt, ist der Schaden in der Regel kostspieliger”, weiß Jander.

Tipps zu Hochwasser – Hinweise vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

Bei drohendem Hochwasser:
Verfolgen Sie aktuelle Wettermeldungen und Hochwasserwarnungen über regionale Rundfunksender und Videotexttafeln regionaler Fernsehsender. Mitbewohner ggf. zusätzlich informieren
Getroffene Vorsorgemaßnahmen überprüfen und ergänzen.
Gefährdeten Räume ausräumen.
Dichten Sie gefährdete Türen und Fenster, Abflussöffnungen ab.
Sichern Sie Heizung und elektrische Geräte in bedrohten Räumen, bzw. schalten Sie diese ab. Stromschlaggefahr entsteht bereits bei Kondenswasser! Tiefkühltruhe berücksichtigen.
Überprüfen Sie Hausentwässerungsanlagen und Rückstauklappen im Keller.
Entfernen Sie rechtzeitig Fahrzeuge aus gefährdeten Garagen oder von Parkplätzen.
Verständigen Sie bei Austritt von Schadstoffen die Feuerwehr.
Zusätzlicher Hinweis zu Kraftfahrzeugen

Befahren Sie keine überfluteten Straßen. Dringt Wasser in den Motorraum, droht erheblicher Schaden; zudem liegt die Betriebstemperatur eines Katalysators bei rund 700 °C, plötzliche Abkühlung kann zum Zerspringen des Keramikkopfes führen.
Steht das Fahrzeug bis zur Ölwanne oder über die Räder im Wasser, keinesfalls starten, sondern abschleppen und in einer Werkstatt überprüfen lassen.
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Nach dem Hochwasser:
Entfernen Sie Wasserreste und Schlamm, pumpen Sie betroffene Räume jedoch erst leer, wenn das Hochwasser abgeflossen und der Grundwasserspiegel ausreichend gesunken ist. Achten Sie auf die Informationen Ihrer Gemeinde.
Fußbodenbeläge und Verkleidungen sollten Sie zur Kontrolle entfernen oder öffnen.
Trocknen Sie betroffene Bereiche schnellstmöglich um Bauschäden, Schimmelpilzbefall oder anderem Schädlingsbefall entgegen zu wirken. Heizgeräte können den Trocknungsvorgang unterstützen.
Lassen Sie beschädigte Bausubstanz überprüfen (Statik).
Nehmen Sie elektrischer Geräte und Anlagen erst nach Überprüfung durch den Fachmann wieder in Betrieb.
Lassen Sie Heizöltanks auf Schäden überprüfen.
Bei Freisetzung von Schadstoffen, wie z.B. Pflanzenschutzmitteln, Farben, Lacken, Reinigern oder Heizöl, verständigen Sie die Feuerwehr. Entsorgung ist ggf. über Fachfirmen erforderlich.
Benutzen Sie bei Freisetzung von Ölen Ölbindemittel nur in Absprache mit der Feuerwehr.
Räume, in denen gearbeitet wird, sollten Sie stets gut belüftet halten. Bei freigesetzten Schadstoffen nicht Rauchen und offenes Feuer vermeiden.
Entsorgen Sie verunreinigte Möbel und Lebensmittel.
Obst, Gemüse oder Salat aus überschwemmten Gebieten nicht verzehren.
Verständigen Sie bei mit dicken Ölschlammschichten bedeckten Gärten oder Feldern das Landratsamt oder Amt für Landwirtschaft.
Nach dem Rückgang des Hochwassers kann es zum verstärkten Auftreten von Schädlingen wie z.B. Stechmücken kommen. Insektenschutzmittel sollten daher bevorratet sein oder kurzfristig beschafft werden.

Über die zuständigen Behörden Ihrer Gemeinde und die Feuerwehr erhalten Sie Informationen, Hinweise und ggf. die Anschriften von Fachbetrieben.

Informationen zum Verhalten bei Hochwasser und bei allen anderen Gefahren können Sie über das deutsche Notfallvorsorge-Informationssystem deNIS unter http://www.denis.bund.de erhalten.