Bußgeldkatalog
Sicherheitsmängel in Unternehmen werden teurer:
Neuer Bußgeldkatalog in Kraft – 2000 €uro Strafe für verstellte Flucht- und Rettungswege – Fehlende Gefährdungsanalyse kostet Hoteliers nun 3000 €uro
Der revidierte Bußgeldkatalog des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) bringt eine Reihe von erheblichen finanziellen Konsequenzen für Mängel in der Sicherheit und Hygiene in Hotels und Restaurants mit sich. Diese Maßnahmen sind darauf ausgelegt, die Sicherheit und das Wohlergehen sowohl der Angestellten als auch der Gäste zu gewährleisten. Der Sicherheitsberater Ulrich Jander, der sich auf das Gastgewerbe spezialisiert hat, betont die Bedeutung der Einhaltung dieser Vorschriften und weist auf häufige Mängel hin, die er während seiner Betriebsbegehungen feststellt.
Einige der wesentlichen Bußgelder sind wie folgt festgelegt:
1. **Verstellte Rettungs- und Fluchtwege** ziehen ein Bußgeld von 2.000 Euro nach sich. Diese Wege müssen jederzeit frei und klar gekennzeichnet sein, um im Notfall eine schnelle und sichere
Evakuierung zu ermöglichen.
2. **Mängel bei der Gefährdungsbeurteilung**, die nicht korrekt, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig dokumentiert wurde, können mit dem höchsten Bußgeld von 3.000 Euro belegt werden. Eine
umfassende und aktuelle Gefährdungsbeurteilung ist entscheidend, um Risiken am Arbeitsplatz zu identifizieren und zu minimieren.
3. **Fehlende oder unzureichende Kennzeichnungen von Fluchtwegen und Notausgängen** werden ebenfalls mit 2.000 Euro geahndet. Solche Kennzeichnungen sind essenziell, um im Falle einer Notsituation
Orientierung zu bieten.
4. **Unzureichend aufgefüllte Verbandskästen** führen zu einem Bußgeld von 200 Euro. Verbandskästen müssen vollständig bestückt und leicht zugänglich sein, um schnelle Erste-Hilfe-Maßnahmen zu
ermöglichen.
Darüber hinaus enthält der Katalog Strafen für kleinere Verstöße im Bereich der Hygiene und des Infektionsschutzes:
- Das Fehlen des Nachweises über die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz kann bis zu 500 Euro kosten.
- Unverschlossene und gefüllte Abfalleimer in Küchen oder anderen Bereichen, in denen Lebensmittel verarbeitet werden, ziehen eine Strafe von 25 Euro nach sich.
- Das Rauchen bei der Zubereitung oder Verarbeitung unverpackter Lebensmittel wird ebenfalls mit 25 Euro geahndet.
- Eine unzureichende Anzahl sauberer Gläser im Schankraum oder an der Bar führt zu einer Geldbuße von 25 Euro.
Die Einführung und Durchsetzung dieser Bußgelder dient nicht nur der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, sondern auch der Förderung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfeldes. Es ist wichtig, dass Betriebe im Gastgewerbe diese Vorschriften ernst nehmen und entsprechende Maßnahmen ergreifen, um Bußgelder zu vermeiden und gleichzeitig die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten.